Als Hinweisgeber:in können Sie Hinweise über Missstände oder Verstöße gegen Gesetze, Rechtsvorschriften, interne Arbeitsanweisungen, Richtlinien oder Vorgaben in unserem Unternehmen melden. In diesem Fall fällt Ihr Schutz vor Sanktionen am Arbeitsplatz unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Beispiele
- Verstoß gegen Korruptionsrichtlinie
- (Mögliche) Straftat durch das Unternehmen
- Geringes Qualitätsniveau/ unzureichende Qualitätssicherung
- Missstände beim Arbeitsschutz
- Sexuelle Belästigung
- Diskriminierung
- Nicht-Einhaltung von Brandschutzvorschriften
- (Potenzielle) Datenschutz-Verletzung
Wo kann ich einen Hinweis melden?
Über das Meldeportal
(die Meldung ist hier 24/7 möglich)
Telefonisch
oder über die Hotline:
0231 – 9641981-4
Per Post
Außerdem ist eine persönliche oder postalische Meldung möglich:
Saale-Radiologie MVZ GmbH, Radiologische Nuklearmedizinische Überörtliche Praxis
Von-Guttenberg-Straße 16
97616 Bad Neustadt